Widerrufsrecht
Aufgrund einer geänderten Rechtslage zu so genannten Fernabsatzverträgen sind nunmehr auch alle Maklerunternehmen verpflichtet, Kunden über ihr gesetzliches Widerrufsrecht umfassend zu informieren. Damit stärkt der Gesetzgeber die Rechte der Verbraucher.
Mit einer Anfrage an unser Unternehmen ist das Angebot auf Abschluss eines Maklervertrages an uns gerichtet. Ein damit verbundenes, von Ihnen zu zahlendes Erfolgshonorar ist jedoch grundsätzlich immer erst im Falle eines tatsächlich von Ihnen abgeschlossenen Vertrages verdient und fällig.
Deshalb bitten wir unsere Kunden, die dem jeweiligen Angebot beigefügten Allgemeinen Geschäftsbedingungen unseres Unternehmens sowie die Hinweise zum Widerrufsrecht vollständig zur Kenntnis zu nehmen.
Sofern eine vollständige Ausführung des Maklerauftrages vor Ablauf der 14-tätigen Widerrufsfrist gewünscht wird, das heißt ein unmittelbarer Versand des vollständigen Exposés mit Benennung der genauen Anschrift der Immobilie sowie der Eigentümer bzw. bei sich vertiefendem Interesse möglicherweise nachfolgend auch eine baldige Besichtigung gewünscht wird, ist es erforderlich, dies uns ausdrücklich zu bestätigen.
Alternativ können Sie gern in unserem Büro in Papierform das vollständige Exposé zu dem von Ihnen angefragten Objekt selbst in Empfang nehmen. Damit würde sich das vorgenannte Verfahren insgesamt erübrigen. Stimmen Sie für diesen Fall bitte einen Termin mit unserem Büro ab.